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Abgabenordnung; | Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
Durch das StSenkG wurde in § 147 AO ein Abs. 6 eingefügt, der der FinBeh ab das Recht einräumt, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Stpfl. durch Datenzugriff zu prüfen. Zur Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (§ 146 Abs. 5, § 147 Abs. 2, 5, 6, § 200 Abs. 1 AO; § 14 Abs. 4 UStG) hat das ausführlich Stellung genommen. Die Regelungen zum Datenzugriff sind bei steuerlichen Außenprüfungen anzuwenden, die nach dem beginnen. Die Regelungen zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen gelten (a) für elektronische Abrechnungen mit Inkrafttreten des § 14 Abs. 4 Satz 2 UStG () und (b) für sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen, die nach dem erstellt werden. Im Übrigen bleiben die Regelungen des BMF-Schr. zu den Grundsätzen o...BStBl 1995 I S. 738