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StuB Nr. 20 vom Seite 790

Mögliche Verfassungswidrigkeit der Entfernungspauschale

A. Verfahrensstand

Der BFH hatte mit Beschluss vom – VI B 42/07 (= Kurzinfo StuB 2007 S. 710) festgestellt, dass es ernstlich zweifelhaft sei, ob das ab geltende Abzugsverbot des § 9 Abs. 2 EStG betreffend Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungsgemäß ist. Weiter sind zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 9 Abs. 2 EStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2007 zwei Verfahren beim BVerfG anhängig (Az.: 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07). Einschlägige Einsprüche ruhen daher gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO kraft Gesetzes.

Bis das BVerfG eine endgültige Entscheidung in dieser Sache getroffen hat, wird allen ESt-Bescheiden ab dem Veranlagungsjahr 2007 wegen der Frage der Abschaffung der Entfernungspauschale von Amts wegen ein entsprechender Vorläufigkeitsvermerk beigefügt (, 2007/0412480). Im Rahmen der Umsetzung des AdV-Beschlusses des BFH wird Stpfl., die die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte beim FA beantragt haben, ermöglicht, im Einspruchsverfahren im Wege der Aussetzung der Vollziehung den beantragten Freibetrag auch für die ersten 20 Entfernungskilometer zu erhalten (

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