Testamentsvollstreckervergütung als Einkünfte aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG - - Voraussetzungen für die Änderung eines Einkommensteuerbescheids
nach § 174 AO
Leitsatz
Nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG führen Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten im Regelfall zu Einkünften aus sonstiger
selbstständiger Arbeit und gehören somit zu den Einkünften aus selbständige Arbeit nach § 18 Abs. 1 EStG. Wird eine an sich
unter § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG fallende Tätigkeit im Rahmen eines freien Berufs im Sinn der Nr. 1 der Vorschrift ausgeübt, so
ist sie der Hauptberufstätigkeit zuzurechnen.
§ 174 Abs. 4 S. 1 AO erlaubt für den Fall, dass aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhaltes ein Steuerbescheid
ergangen ist, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen
Gunsten aufgehoben oder geändert wird, aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheides
die richtigen steuerlichen Folgen gezogen werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 387 Nr. 6 XAAAC-61339
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 13.08.2007 - V 108/2005
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