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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 51/06 EFG 2008 S. 54 Nr. 1

Gesetze: EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, AO § 42

Realisierung von Spekulationsverlusten

Gestaltungsmissbrauch

Leitsatz

1. Der Ver- und Ankauf von Wertpapieren am gleichen Tag und in gleicher Zahl zur Realisierung von Spekulationsverlusten innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist ist kein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO (entgegen ).

2. Die Realisierung von Verlusten ist kein besonderes, rechtfertigungsbedürftiges Privileg, sondern notwendige Folge eines an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichteten Steuersystems.

3. Die spezielle Regelung von Verlustentstehung und Verlustausgleich in § 23 EStG liefert keine tragfähigen Anhaltspunkte, die den Wiederankauf von Wertpapieren, deren Veräußerung zur Realisierung von Spekulationsverlusten führte, als eine Steuerumgehung erscheinen lassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 242 Nr. 4
DStZ 2007 S. 649 Nr. 20
DStZ 2008 S. 11 Nr. 1
EFG 2008 S. 54 Nr. 1
KÖSDI 2008 S. 15888 Nr. 2
SAAAC-60334

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 01.08.2007 - 1 K 51/06

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