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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 82/03 EFG 2007 S. 1863 Nr. 23

Gesetze: EStG § 6a Abs. 4 S. 1

Nachholverbot bei versehentlich zu geringer Passivierung von Pensionsrückstellungen

Leitsatz

Das Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG gilt aufgrund der gesetzlich angeordneten Beschränkung der Zuschreibungen auf die Teilwertdifferenz auch in Fällen eines irrtümlich rechtsfehlerhaften Ansatzes der Pensionsrückstellung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 48 Nr. 1
BBK-KN Nr. 88/2008 (Nachholverbot bei Pensionsrückstellung bei zu geringem Teilwertansatz im Vorjahr)
DStZ 2008 S. 125 Nr. 5
EFG 2007 S. 1863 Nr. 23
StuB-KN 6/2008 S. 235 (Keine Nachholung unterlassener Zuführungen zur Pensionsrückstellung im Folgejahr)
EAAAC-60330

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.07.2007 - 3 K 82/03

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