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NWB Nr. 42 vom Seite 3669

Vorläufiger Rechtsschutz bei der Berufspendlerpauschale

Was nun?

Hans-Peter Schneider

Mit dem vorläufigen Eintrag der höheren Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte 2007 bzw. 2008 ist die Umsetzung des vorläufigen Rechtsschutzes noch nicht vollendet. Weitere Folgestreitigkeiten warten auf rechtliche Klärung und praktische Umsetzung – soweit überhaupt möglich. Die Besteuerung der Zuschüsse der Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verbunden mit der Sozialversicherungspflicht ist verfassungsrechtlich bedenklich und wird zwangsweise mittels der Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber vollzogen. Der Abzug der Entfernungspauschale ist bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge beim Kindergeldbezug zu beachten.

I. Lohnsteuerkarte

So lobenswert es ist, dass der BFH zügig die Entscheidung des FG Niedersachsen bestätigt hat ( NWB RAAAC-57515), so wenig ist damit der vorläufige Rechtsschutz für den Einkommensteuerbescheid gesichert. Insbesondere bei Arbeitnehmern wird es in der Regel bei der Einkommensteuerveranlagung 2007 und später nicht zu einer Nachzahlung kommen, so dass eine Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO nicht in Betracht kommt. Lediglich eine Aufhebung der Vollziehung wäre möglich,...

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