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Versicherungsschutz bei wissentlicher Pflichtverletzung
Der Vorwurf wissentlicher Pflichtverletzung führt des Öfteren zur Versagung des Versicherungsschutzes in der Berufs-Haftpflichtversicherung. Nicht allen Versicherungsnehmern ist jedoch bekannt, in welchen konkreten Fällen dieser Ausschluss angewandt wird – insbesondere, wenn es um die Abgrenzung zum vorsätzlichen Handeln i. S. von willentlicher Herbeiführung des Schadens geht. Das OLG Hamm hat sich in einer neuerlichen Entscheidung (Urteil vom – 20 U 132/06) dezidiert mit dieser Problematik auseinander gesetzt. Die Entscheidung betraf die Berufs-Haftpflichtversicherung eines Architekten, ist aber auf die insoweit nahezu gleich lau-S. 236tenden Bedingungswerke der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte entsprechend anwendbar.
Das Gericht fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zur Vers...