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PiR Nr. 10 vom Seite 292

Rumpf- oder 18-monatiges Geschäftsjahr bei Änderung des Bilanzstichtags vom Jahres- auf den Halbjahresultimo?

Stichworte: Berichtsperiode, Geschäftsjahr, Rumpfgeschäftsjahr, Arbeitsteilung IFRS und HGB

von WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Frankfurt/M.

I. Sachverhalt

Die A-GmbH hatte bisher ein kalendergleiches Geschäftsjahr. Im November 01 beschließt sie per Satzungsänderung die Umstellung des Geschäftsjahres für den Einzelabschluss auf den Zeitraum 1.7. bis 30.6. Bei den Tochtergesellschaften wird entsprechend verfahren.

Erstes Geschäftsjahr nach dem neuen Turnus ist die Periode 02/03. Einzelbilanziell wird der Übergangszeitraum  bis  durch ein Rumpfgeschäftsjahr abgebildet.

Die A-GmbH ist außerdem konzernrechnungslegungspflichtig. Sie erfüllt diese Pflicht über einen IFRS-Konzernabschluss nach § 315a Abs. 3 HGB.

Der Konzern produziert Gartenmöbel, Gartengeräte usw. Umsatzschwerpunkt ist das 1. Halbjahr. Nach vielen Wachstumsjahren hat das Kalenderjahr 01 erstmals einen Rückgang des Umsatzes gegenüber dem Vergleichzeitraum des Vorjahres gebracht.

Der Konzern möchte diese Tatsache im Konzernabschluss nicht deutlicher als nötig offen legen. Erwogen wird daher, keinen Konzernabschluss für 01 aufzustellen und unter Verzicht auf ein Rumpfjahr die Berichtsperiode auf 18 Monate ( bis ) auszudehnen.

II. Fragestellungen

  • Ist der Wechsel des Stichtags nach IFRS zulässig?

  • Falls ja, hat die A noch ...

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