Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Hessen 21.05.2007 6 V 967/07, NWB direkt 41/2007 S. 9

IMEI-Nummer als handelsübliche Bezeichnung beim Handykauf

Die Angaben der sog. IMEI-Nummer gehört bei der Lieferung von Handys zur handelsüblichen Bezeichnung, deren Angabe auf der Rechnung zum Vorsteuerabzug nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG erforderlich ist. Im Aussetzungsverfahren ist Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn der Vorsteuerabzug bei der Lieferung von Handys nur versagt wurde, weil die sog. IMEI-Nummer nicht angegeben ist.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen