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NWB direkt Nr. 41 vom Seite 7

Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen

Gewerbesteuerbefreiung des nutzenden Unternehmens

Julia Hermann

Nach dem ist § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG einschränkend anzuwenden. Dem Grundstücksunternehmen ist die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags zu gewähren, wenn das den überlassenen Grundbesitz nutzende Unternehmen von der Gewerbesteuer befreit ist.

Keine Gewerbesteuervergünstigung durch Zwischenschaltung eines Rechtsträgers

Nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG können Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, auf Antrag den Gewerbeertrag statt um einen bestimmten Hundertsatz des Einheitswerts des Grundbesitzes um den Teil des Gewerbeertrags kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung ist aber nach § 9 Nr.1 Satz5 GewStG ausgeschlossen, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters oder Genossen dient. Zweck der Einschränkung ist die Vermeidung einer ungerechtfertigten Begünstigung durch Zwischenschaltung einer Gesellschaft, an der der Gesellschafter als Mitunternehmer beteiligt ist, da Grundstückserträge, die bei einer Nutzung des Grundstücks im Gewerbebetrieb des Gesellschafters der Gewerbesteuer unterliegen würden.

Im Streitfall erzielte eine GmbH &...

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