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OFD Koblenz 03.07.2007 S 2144 d - St 32 3, NWB 39/2007 S. 297

Einkommensteuer | Kinderbetreuungskosten – Erstattung von Kindergartenbeiträgen für vorzeitig eingeschulte Kann-Kinder

Zu den ab dem Veranlagungszeitraum 2006 zu berücksichtigenden Kinderbetreuungskosten (§ 4f, § 9 Abs. 5, § 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 EStG) zählen auch Kindergartenbeiträge. Ab dem ist für Eltern in Rheinland-Pfalz das letzte Kindergartenjahr ihrer Kinder beitragsfrei. Begünstigt sind also erstmals Kinder, die nach den Sommerferien des Jahrs 2006 eingeschult wurden. Dies sind in der Regel Kinder, die vor dem geboren sind, daneben aber auch sog. Kann-Kinder, die im Schuljahr 2006/2007 vorzeitig eingeschult wurden. Die Beitragsfreiheit gilt im Übrigen auch für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder, die ein weiteres Jahr im Kindergarten verbleiben. Diese Kinder befinden sich zweimal im letzten Kindergartenjahr. In der Praxis ist insbesondere die Sonderregelung für die Kann-Kinder von Bedeutung. Sie ist erforderlich, da sic...

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