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NWB direkt Nr. 39 vom

Kurz notiert

Steuernummerumstellung bei den Finanzämtern München I, III und V

Im Zuständigkeitsbereich aller Münchner Finanzämter müssen aus organisatorischen Gründen sukzessive alle Steuernummern umgestellt werden. Nachdem im November 2006 das Finanzamt München für Körperschaften den Anfang gemacht hat, folgen nun in der 39. Kalenderwoche 2007 die für die Veranlagung natürlicher Personen und Personengesellschaften mit den Anfangsbuchstaben A bis E, J bis M und Sch und T bis Z zuständigen Finanzämter München I, III und V. Zeitgleich werden die entsprechenden Steuernummern auch in der Finanzkasse beim Zentralfinanzamt München umgestellt. Ein Zusammenhang mit der Einführung der ID-Nummer besteht nicht. Den betroffenen Steuerpflichtigen der Finanzämter München I, III und V werden die neuen Steuernummern direkt nach der Umstellung mit weiteren Informationen in einer gesonderten Mitteilung bekannt gegeben.

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