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NWB direkt Nr. 39 vom Seite 8

Doppelte Haushaltsführung: BFH klärt Praxisprobleme

Klarstellung bei Abzugsgrenzen für Wohnungskosten und Haushaltsführung Alleinstehender

Martin Hilbertz

Der Gesetzeswortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG begrenzt die Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung auf die notwendigen Kosten. Die Finanzämter sahen sich daher oftmals veranlasst, die tatsächlichen Unterkunftskosten zu kürzen. Im gewissen Umfang zu Recht, wie der BFH jetzt mit entschied. Gleichzeitig äußerten sich die Richter in der Entscheidung auch zur doppelten Haushaltsführung eines Alleinstehenden, die in der Praxis auch immer wieder zu Streitigkeiten führt.

Beschränkung auf das Notwendige

Betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen sind unabhängig davon, ob sie notwendig, angemessen, üblich oder zweckmäßig sind, in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung wird der Abzug aber durch das Gesetz auf das Notwendige begrenzt. D. h. die steuerliche Berücksichtigung richtet sich nach objektiven Maßstäben und nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Steuerpflichtigen.

Angemessenheitsgrenze für den Wohnbedarf

Nunmehr hatte der BFH erstmals Gelegenheit, sich zu den Grenzen der steuerlichen Berücksichtigung der Aufwendungen ...

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