Erbschaft- und Schenkungsteuer;
Verwendung aktueller Sterbetafeln bei der Berechnung des Ablösebetrags nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG
Anlage:
Anbei übersendet die LFD die gleich lautenden Erlasse zur Berechnung des Ablösebetrags nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG vom mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Die Erlasse sind auf alle noch nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzungen anzuwenden.
Sie werden in Kürze im BStBl I veröffentlicht.
Abweichend von H 85 Abs. 6 ErbStR, Anhang 10 zum amtlichen Erbschaftsteuerhandbuch Tz 2.1.3 und Tabelle 6 Erbschaftsteuerhandbuch sind bei der Berechnung des Ablösebetrages aktuelle Sterbetafeln zu verwenden.
Thüringer Landesfinanzdirektion v. - S 3837 A - 04 - A 1.14
Fundstelle(n):
NAAAC-58429