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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 6 V 1258/07

Gesetze: UStG § 2, UStG § 13b Abs. 2

Factoring beim Ankauf von Insolvenzforderungen

Leitsatz

  1. Ein steuerbarer Leistungsaustausch im Sinne eines Factoring liegt auch vor, wenn es sich bei den angekauften Forderungen zum größten Teil um Insolvenzforderungen handelt, deren Einziehung ist sich wirtschaftlich auf die Verwertung der bestehenden Sicherheiten beschränkt.

  2. Das Entgelt der Factoring-Dienstleistung bestimmt sich als Differenz zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Forderung und dem vereinbarten Kaufpreis, abzüglich der in diesem Betrag enthaltenen Umsatzsteuer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UR 2008 S. 190 Nr. 5
UStB 2008 S. 35 Nr. 2
MAAAC-58237

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 31.05.2007 - 6 V 1258/07

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