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Entstrickung und Verstrickung bei Wirtschaftsgütern des Privatvermögens
Wegzug eines Gesellschafters und einer Gesellschaft
In berichteten wir bereits über die Entstrickung und Verstrickung bei Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens. Durch das SEStEG erfolgte auch eine Erweiterung des Entstrickungs- und Verstrickungskonzepts bezogen auf Wirtschaftsgüter des Privatvermögens. Betroffen hiervon sind Anteile an Kapitalgesellschaften i. S. des § 17 Abs. 1 EStG und wegen des neuen § 17 Abs. 7 EStG auch Anteile an Genossenschaften einschließlich Europäischer Genossenschaften. Auch wenn im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 mit § 20 Abs. 2 EStG eine Abgeltungsteuer auf Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bei nicht wesentlicher Beteiligung i. S. des § 17 Abs. 1 EStG eingeführt wurde, ist eine Ausweitung des Entstrickungs- und Verstrickungskonzepts nicht vorgesehen.
I. Vorbemerkung
Mit dem , Lasteyrie du Saillant (Slg. 2004, I-2409) stand fest, dass die Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung in § 6 AStG a. F. und in § 21 Abs. 3 UmwStG 1995 mit den gemeinschaftsrechtlich garantierten Grundfreiheiten nicht vereinbar sind. Die Europäische Kommission hatte daraufhin mit Schreiben v. – S. 3326 bezogen auf § 6 AStG a. F. – ein Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 1999/4371) gegen die Bun...BStBl 2005 I S. 714