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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 502/06 EFG 2007 S. 1582 Nr. 20

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2

Keine Abgeltung von Fahrten zur Überschusseinkünfteerzielung durch 1 v.H.-Regel

Leitsatz

  1. Mit „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte” i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG sind nur Fahrten gemeint, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Werden Arbeitsstätten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen anderer Arbeitgeber angefahren, schließt das die Anwendung des § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG aus.

  2. Die Nutzung eines überlassenen Pkw im Rahmen eines weiteren Arbeitsverhältnisses stellt einen zusätzlichen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu erfassen ist. Auch wenn § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG ausdrücklich auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG verweist, tritt dadurch keine Abgeltungswirkung durch die Anwendung der 1-v. H.-Regelung für sämtliche nicht für den Arbeitgeber durchgeführten Fahrten ein.

  3. Vielmehr ist ein zusätzlicher Sachbezug zu erfassen, der nach den allgemeinen Grundsätzen des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bemessen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 1/2008 S. 7
DStRE 2007 S. 1446 Nr. 22
EFG 2007 S. 1582 Nr. 20
VAAAC-56786

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.06.2007 - 11 K 502/06

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