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BMF 16.06.2001 IV B 3 S 1301 Kro 4/01

Doppelbesteuerung; | Dividendenausschüttungen kroatischer Gesellschaften

Im Verhältnis zur Republik Kroatien gilt das mit der früheren Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien abgeschlossene DBA v. (DBA-Jugoslawien) fort. Ein neues DBA mit Kroatien ist bereits paraphiert und sieht eine rückwirkende Anwendung für Steuern ab dem Jahr 2000 vor. Seit dem erhebt Kroatien eine Quellensteuer auf Dividenden in Höhe von 15 v. H. Aufgrund der neuen Rechtslage ist das Finanzministerium der Republik Kroatien an das BMF mit dem Ziel einer Verständigungsvereinbarung herangetreten. Es wurde folgende Vereinbarung für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des neuen deutsch-kroatischen DBA getroffen: ,,Auf Gewinne, die kroatische Gesellschaften (ausgenommen PersGes und stille Gesellschaften) an deutsche Gesellschafter auskehren, kann nach Maßgabe des Art. 8 DBA-Jugoslawien in Kroatien eine Quellensteuer...

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