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BFH 09.08.2007 VI R 10/06, StuB 17/2007 S. 674

Einkommen-/Lohnsteuer | Notwendige Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung

(1) Unterhält ein Alleinstehender, der am Beschäftigungsort wohnt, an einem anderen Ort einen eigenen Hausstand, besteht mit zunehmender Dauer besonderer Anlass zu prüfen, wo sich sein Lebensmittelpunkt befindet. (2) Unterkunftskosten sind notwendig i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG, wenn sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten. (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 1 und 2, § 12 Nr. 1 Satz 1, § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 22 SGB II).

Praxishinweise: (1) Bei Alleinstehenden ist vorab stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung dem Grunde nach erfüllt sind. Der Stpfl. muss also zunächst den Nachweis erbringen, dass sich sein Lebensmittelpunkt tatsächlich in der Heimatwohnung befindet und die Wohnung nicht bloß für Besuchszwecke unterhalten wir...

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