Oberfinanzdirektion Karlsruhe - S 3812/5 - St 341

Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer;
Anrechnung italienischer Steuer auf die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 21 ErbStG) und Gegenseitigkeitserklärung mit Italien (§ 13 Abs. 1 Nr. 16c ErbStG)

Bezug:

Die OFD übersendet die Unterlagen mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung.

Anrechnung italienischer Erbschaft- und Schenkungsteuer nach § 21 ErbStG

Italien hat die Erbschaftsteuer zum und die Schenkungsteuer zum wieder eingeführt. Die italienische Erbschaft- und Schenkungsteuer ist mit der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer vergleichbar und kann nach § 21 ErbStG angerechnet werden, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen.

In FAIR

Diese Verfügung ergeht nur in elektronischer Form und ist in FAIR unter „Verfügungen ErbStG BewG Allgemein” eingestellt.

Oberfinanzdirektion Karlsruhe v. - S 3812/5 - St 341

Fundstelle(n):
VAAAC-54161