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FG München Urteil v. - 9 K 2373/05

Gesetze: FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 48 Abs. 2, AO § 38, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a, EStG § 21, FördG § 4 Abs. 1, FördG § 4 Abs. 3, BGB § 242, BGB § 313 Abs. 1, BGB § 707

Rückwirkende Änderung der Ergebnisverteilungsabrede in einer vermögensverwaltenden GbR

Leitsatz

Die steuerrechtlichen Folgen einer rückwirkend vereinbarten Änderung der Ergebnisverteilungsabrede können auch dann nur ex nunc eintreten, wenn diese mit Wirkung auf den Beginn des Wirtschaftsjahres vereinbart worden ist. Dies gilt selbst dann, wenn die Gesellschafter nach § 242 BGB zivilrechtlich verpflichtet sind, der Änderung des Gesellschaftsvertrages, in dessen Rahmen die Ergebnisverteilung neu geregelt wird, zuzustimmen.

Fundstelle(n):
JAAAC-53475

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FG München, Urteil v. 27.06.2007 - 9 K 2373/05

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