Rückwirkende Änderung der Ergebnisverteilungsabrede in einer vermögensverwaltenden GbR
Leitsatz
Die steuerrechtlichen Folgen einer rückwirkend vereinbarten Änderung der Ergebnisverteilungsabrede können auch dann nur ex
nunc eintreten, wenn diese mit Wirkung auf den Beginn des Wirtschaftsjahres vereinbart worden ist. Dies gilt selbst dann,
wenn die Gesellschafter nach § 242 BGB zivilrechtlich verpflichtet sind, der Änderung des Gesellschaftsvertrages, in dessen
Rahmen die Ergebnisverteilung neu geregelt wird, zuzustimmen.
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