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NWB Nr. 35 vom Seite 3009

Finanzbeamter mit Emotionen

Ich, Vorsteher eines Finanzamts, war eingeladen zur Steuerrechtlichen Jahresarbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht nach Wiesbaden vom 7. bis . Diese hervorragende Veranstaltung zu vielen neuen Problemen der Unternehmensteuerreform und alten Problemen der international tätigen Unternehmen ist für einen Vorsteher eine Tortur. Wissenschaftler, BFH-Richter und Steuerfachanwälte breiten ihr systematisches Wissen aus, legen Probleme offen und lassen einen Steuerpraktiker oft zurück mit der Bewältigung der Masse unterschiedlicher Fälle im Alltag.

Professor Dr. Arndt Raupach fasste seine Analyse zusammen mit dem Satz, „der Gesetzgeber hat es sicherlich nicht leicht im Spannungsfeld von Verfassungsrecht, rigorosem Europarecht und verständlichen Fiskalinteressen”, um dann die neue SEStEG-Lösung zur Entstrickung zu zerpflücken. Und jetzt, Vorsteher was tun?

Herr Professor Dr. Crezelius schließt aus der Rechtsprechung des BVerfG zur Erbschaftsteuer auf die Verfassungswidrigkeit der Einkommensteuer, der gesamten Einkommensteuer, da auch hier ein einheitlicher Tarif auf unterschiedlich bewertete Einkünfte angewandt wird.

Ein Vorsteher sieht seine Steuerpfli...

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