Oberfinanzdirektion Karlsruhe - S 3806/57 - St 341

Schenkungsteuer;
Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in eine Kapitalgesellschaft

Bezug:

Die OFD übersendet die Unterlagen mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung.

Formwechsel nicht steuerbar

Die Verwaltung schließt sich der Entscheidung des (Parallelentscheidungen II R 64/05 und II R 65/05) an, dass der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in eine Kapitalgesellschaft nicht der Schenkungsteuer unterliegt.

Verfahren in „gelber Liste”

Die Verfahren sind in der Liste der beim BFH anhängigen Verfahren in Steuersachen Beilage Nr. 2/2007 zum BStBl. 2007 II Nr. 11/2007 vom S. 127 aufgeführt.

Erlassregelung vom mit sofortiger Wirkung nicht mehr anwendbar

Der Erlass vom S 3806/32, ErbSt-Kartei BW Karte 25 zu § 7 ErbStG ist daher mit sofortiger Wirkung nicht mehr anzuwenden.

Oberfinanzdirektion Karlsruhe v. - S 3806/57 - St 341

Fundstelle(n):
LAAAC-53230