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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2063/05 EFG 2007 S. 1523 Nr. 19

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3, GewStG § 2 Abs. 1

Zur Frage der freiberuflichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung

Leitsatz

Ein als Insolvenzverwalter tätiger Rechtsanwalt erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Die Qualifizierung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfolgt unter den Voraussetzungen der sog. Vervielfältigungstheorie. Der in der der InsO vorgegebene umfangreiche höchstpersönliche Pflichtenkatalog des Insolvenzverwalters steht einer schematischen Umsetzung der Vervielfältigungstheorie, wie es das (IV A 6 - S-2248 - 16/02) vorsieht, entgegen.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 21/2007 S. 1127
DStRE 2008 S. 150 Nr. 3
EFG 2007 S. 1523 Nr. 19
KÖSDI 2007 S. 15776 Nr. 11
ZIP 2007 S. 2041 Nr. 43
ZAAAC-52907

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.06.2007 - 4 K 2063/05

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