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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 421/04 EFG 2007 S. 1401 Nr. 18

Gesetze: EStG § 39b Abs. 6, EStG § 41b Abs. 1, EStG § 41c Abs. 3, DBA FRA Art. 13 Abs. 5, DBA FRA Art. 14 Abs. 1, DBA FRA Art. 14 Abs. 3

Anfechtungsklage gegen Widerruf einer Freistellungsbescheinigung

Kassenstaatsprinzip bei Lohnzahlungen der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Leitsatz

1. Die Anfechtungsklage gegen den Widerruf einer Freistellungsbescheinigung ist nach Ablauf der Frist für die Änderung des Lohnsteuerabzugs unzulässig.

2. Das Kassenstaatsprinzip setzt nicht nur eine öffentlich-rechtliche Zahlstelle voraus, sondern auch, dass der im anderen Staat Ansässige seine Tätigkeit im Rahmen und für Zwecke öffentlicher Verwaltung erbringt.

3. Die Versicherungsanstalt des Bundes und Länder ist zwar eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, nimmt aber keine hoheitlichen Aufgaben wahr.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 220 Nr. 4
EFG 2007 S. 1401 Nr. 18
IStR 2007 S. 898 Nr. 24
IWB-KN Nr. 200/2007 (Lohnzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und Kassenstaatsprinzip)
HAAAC-52900

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.06.2007 - 1 K 421/04

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