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FG Niedersachsen 18.12.2006 10 K 316/00, NWB direkt 34/2007 S. 3

Steuerhinterziehung des Steuerberaters durch unvollständige Darstellungen

Zinsschuldner für Hinterziehungszinsen ist grundsätzlich der Steuerschuldner, auch wenn er an der Steuerhinterziehung selbst nicht mitgewirkt hat. Ein Steuerberater, der die Angelegenheiten seines Mandanten wahrnimmt, kann Täter einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung sein. Unterbreitet ein Steuerberater dem Finanzamt bedingt vorsätzlich einen unvollständigen Sachverhalt und nimmt er dabei eine unzutreffende Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen in Kauf, verwirklicht er den subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung. Das Finanzgericht entscheidet in eigener Zuständigkeit, ob die Voraussetzungen für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegeben sind. Eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht erforderlich.

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