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ArbG Frankfurt/M. 25.06.2007 11 Ca 8952/06, NWB 34/2007 S. 267

Arbeitsrecht | Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

Das ArbG Frankfurt/M. (Urteil v. - 11 Ca 8952/06) hat die Lufthansa wegen Altersdiskriminierung zur Zahlung einer Entschädigung von 4 000 € an eine abgelehnte Bewerberin verurteilt. Eine 46-jährige Stewardess, die sich bereits in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei dem Unternehmen befand, hatte sich auf eine unbefristete Stelle beworben. Ihre Bewerbung war mit der Begründung abgelehnt worden, das wirtschaftliche Risiko krankheitsbedingter Ausfälle sei bei älteren Arbeitnehmern wesentlich höher und dem Unternehmen daher nicht zumutbar. Die Stewardess sah hierin einen Verstoß gegen das seit August letzten Jahrs geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und erhob Klage gegen die Fluglinie. Das Gericht gab ihr Recht: Die Ablehnung der Bewerberin stelle eine verbotene Diskriminierung weg...

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