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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 386/04 EFG 2007 S. 1866 Nr. 23

Gesetze: EStG § 8 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1

Weiterhin zulässige Besteuerung geldwerter Vorteile

Leitsatz

  1. Endpreis i. S. von § 8 Abs. 3 EStG ist der Angebotspreis.

  2. Ausgehandelte Rabatte sind nicht zu berücksichtigen. Bei fabrikneuen Autos ist i.d.R. auf den Listenpreis abzustellen.

  3. Darin liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, sondern eine zulässige Typisierung, die dem Zweck der einfachen Handhabung dient.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2008 S. 159 Nr. 4
DStRE 2007 S. 1480 Nr. 23
EFG 2007 S. 1866 Nr. 23
WAAAC-52412

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 07.03.2007 - 3 K 386/04

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