Pflicht zur Abzinsung von Ansammlungsrückstellungen bei Rückbau und Rekultivierung
Leitsatz
Rückstellungen i. S. des § 6 Nr. 3a Buchstabe d EStG sind solche für Verpflichtungen, für deren Entstehen im wirtschaftlichen
Sinne der laufende Betrieb ursächlich ist und die zeitanteilig in gleichen Raten anzusammeln sind. Derartige Rückstellungen
sind grundsätzlich mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent abzuzinsen.
Dass sich Aufwendungen nach der aktiven Phase des Unternehmens ggf. nicht mehr auswirken können, wenn die Rückstellung vorher
nicht in ausreichender Höhe gebildet wurde, ist unerheblich. Es handelt sich um ein betriebswirtschaftliches Problem, dem
steuerlich durch Verlustrücktrag oder eine weiter bestehende aktive Tätigkeit der Gesellschafter Rechnung getragen werden
kann.
Fundstelle(n): BB 2007 S. 1550 Nr. 28 BBK-Kurznachricht Nr. 5/2008 S. 228 DStRE 2008 S. 1 Nr. 1 EFG 2007 S. 1856 Nr. 23 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2008 S. 523 StuB-Bilanzreport Nr. 9/2008 S. 358 MAAAC-52411
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.04.2007 - 3 K 11463/05
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