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StuB 15/2007 S. 589

Umfang des Betriebsausgabenabzugs bei einer Geldbuße

(1) Wird in einem vom Bundeskartellamt erlassenen Bußgeldbescheid oder in einer sich hieran anschließenden (straf-) gerichtlichen Entscheidung die verhängte Geldbuße in einen Abschöpfungs- und Ahndungsteil aufgegliedert, so sind gem. rkr. Urteil des NWB QAAAC-19389 (EFG 2006 S. 1737) die Finanzbehörden und ihnen nachfolgend die FG an den hierin festgelegten Aufteilungsmaßstab im Rahmen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG grundsätzlich gebunden. (2) Fehlt es dagegen an einer solchen Aufteilung, ist diese ggf. im Schätzungswege vorzunehmen. Hierbei kommt der Beachtung der Wirkungsweise mehrerlösbezogener Kartellbußen als Ahndung und zugleich Abschöpfung des vom Unternehmen aus der kartellrechtswidrigen Absprache gezogenen wirtschaftlichen Vorteils besondere Bedeutung zu. (3...

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