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BFH 7.3.2007 I R 98/05, IWB 15/2007 S. 1

Einkommensteuer | kein Steuererlass bei ausländischen solistisch besetzen Tanzensembles

▶ Beschluss: Haben ausländische Künstler Einkünfte aus Auftritten im Inland erzielt, so ist die hierdurch ausgelöste Einkommensteuer nicht gem. § 50 Abs. 7 EStG zu erlassen, wenn die Auftritte im Rahmen eines solistisch besetzten Ensembles erzielt worden sind. Als „solistisch besetztes Ensemble” in diesem Sinne ist eine Formation jedenfalls dann anzusehen, wenn bei den einzelnen Veranstaltungen nicht mehr als fünf Mitglieder auftreten und die ihnen abverlangte künstlerische Gestaltungshöhe mit derjenigen eines Solisten vergleichbar ist.

▶ Hinweis: Der in der Schweiz ansässige Kl. war Mitglied einer Tanzgruppe, die im Streitjahr 1999 in Deutschland mehrere Vorstellungen gab. Dabei traten jeweils fünf Tänzer auf, die von einem zur Gruppe gehörenden Techniker unterstützt wurden. Als Entgelt für die Aufführung...BStBl I 1983, S. 382

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