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IWB 15/2007 S. 1186

Slowenien | neues Gesetz über Verwaltungsgebühren

Geregelt werden die Zahlung von Verwaltungsgebühren für die Ausfertigung von Dokumenten und andere Amtshandlungen in Verwaltungsorganen und anderen öffentlichen Einrichtungen (s. Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 37/2007). Die Verwaltungsgebühr wird im Regelfall in Punkten festgelegt. Der Wert eines Punktes beträgt derzeit 0,0709 €. Er kann dem gestiegenen Verwaltungsaufwand und z. B. der Preisentwicklung angepasst werden. Für speziell festgelegte Verwaltungsgebühren wie z. B. Konsulargebühren sind im Gesetz Euro-Beträge als fixe Gebühren oder Rahmengebühren angegeben. Ein spezieller Abschnitt regelt Befreiungen von der Zahlungspflicht für Verwaltungsgebühren. Diese gelten u. a. für staatliche Organe, diplomatische und konsularische Vertretungen, aber auch Personen mit sehr niedrigen E...

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