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NWB direkt Nr. 32 vom

Kurz notiert

Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß

Mit Beschluss v. - 1 BvR 1031/07 hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde von insgesamt 29 Beschwerdeführern, die Biokraftstoffe und Umrüstsysteme für den Betrieb von Dieselmotoren mit Biokraftstoffen produzieren oder vertreiben nicht zur Entscheidung angenommen. Der mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist damit gegenstandslos. Nach Auffassung des erkennenden Senats könne auf der Grundlage des Vorbringens der Beschwerdeführer nicht festgestellt werden, dass die angegriffenen Bestimmungen gegen die als verletzt gerügten Grundrechte verstoßen. Seit waren Biokraftstoffe, befristet bis , von der Mineralölsteuer und sodann von der sie ablösenden Energiesteuer befreit. Mit Wirkung vom gewährte der Gesetzgeber für Biodiesel und Pflanzenöl nur noch eine teilweise Steuerentlastung, die bis zum Jahr 2012 stufenweise abgeschmolzen wird. Zum wurde für Otto- und Dieselkraftstoffe außerdem die Pflicht zur Beimischung eines Mindestanteils an Biokraftstoff eingeführt, für den keine Steuerentlastung gewährt wird.

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