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BSG 19.04.2007 B 3 KR 9/06 R, NWB 32/2007 S. 255

Krankenversicherung | Kein Anspruch auf einen behindertengerechten Umbau eines Pkw

Ein Gehbehinderter hat keinen generellen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die behindertengerechte Umrüstung eines Pkw durch die Krankenkasse. Zwar kann ein Kostenerstattungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung ausnahmsweise entgegen dem Sachleistungsprinzip geltend gemacht werden, wenn diese eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringt oder eine Leistung zu Unrecht ablehnt und dem Versicherten durch die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden sind (§ 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V). Die durch Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (hier Elektro-Rollstuhl; Ladehilfe und Stehrollstuhl) gewährleistete Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums im Nahbereich der Wohnung ermöglicht es regelmäßig aber bereits, bei Krankheit oder Behinderung nach eigener Wahl Ärzte und Thera...

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