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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 2490/04 F EFG 2007 S. 565 Nr. 8

Gesetze: EStG § 2a Abs. 3, EStG § 2a Abs. 4 Nr. 2, AO § 179 Abs. 1, AO § 180, AO § 182 Abs. 1

Zurechnung von Verlusten bei Anteilsverkauf einer inländischen Personengesellschaft, die Inhaberin einer ausländischen Betriebsstätte ist

Leitsatz

  1. Veräußert ein Steuerpflichtiger seine Anteile an einer inländischen Personengesellschaft, die Inhaberin einer ausländischen Betriebsstätte ist, dürfen im Rahmen des Feststellungsverfahrens gemäß § 180 AO keine Feststellungen zu den Voraussetzungen der Nachversteuerungspflicht getroffen werden.

  2. Im Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO sind nur – für sämtliche Feststellungsbeteiligte übereinstimmend – Feststellungen zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 2a EStG und damit über die Qualifizierung der Verluste als solche im Sinne dieser Vorschrift zu treffen.

  3. Über die Frage der Hinzurechnung nach § 2a Abs. 4 EStG ist auf der Ebene der Einkommensteuerfestsetzung zu entscheiden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 565 Nr. 8
PAAAC-51195

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.01.2007 - 7 K 2490/04 F

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