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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 17 K 923/05 F EFG 2007 S. 1696 Nr. 21

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, GewStG § 7, GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, GewStG § 9 Nr. 2, AO § 42 Abs. 1

Mitunternehmerstatus bei minimaler Beteiligung an GmbH & Co KG nicht missbräuchlich

Leitsatz

  1. Beteiligt sich der Hauptdarlehensgeber in geringem Umfang als Kommanditist an einer ausschließlich eigenen, Grundbesitz verwaltenden, GmbH & Co KG, sind die von ihm erzielten Kapitalerträge als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen und, soweit sie auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallen, nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG von der Gewerbesteuer freizustellen.

  2. Die steuerliche Anerkennung der Mitunternehmerstellung eines Darlehensgebers ist nicht von einer absoluten oder relativen Mindestbeteiligung abhängig und kann daher nicht wegen Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts versagt werden.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1696 Nr. 21
NWB-Eilnachricht Nr. 33/2007 S. 2817
LAAAC-51179

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.06.2007 - 17 K 923/05 F

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