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StuB 14/2007 S. 552

Wesentliche Erweiterung des Betriebs bei Anspar-AfA

Hohe geplante Investitionen lassen gem. nrkr. Urteil des auf eine wesentliche Erweiterung des Betriebs schließen, wenn sie nur mit einer erheblichen Umsatz- und Rohgewinnsteigerung amortisiert werden können. Die Bildung einer Anspar-Rücklage erfordert dann die verbindliche Bestellung der anzuschaffenden Wirtschaftsgüter (Bezug: § 7g Abs. 3 und 6 EStG).

Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.), eine mit ihrem Ehemann zusammen veranlagte Ärztin, bezog in 2002 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i. H. von rd. 1.600 € und Einnahmen aus Praxisvertretungen i. H. von 4.000 €. Nach Abzug einer Ansparabschreibung i. S. von § 7g Abs. 3 und Abs. 6 EStG von 90.000 € wurde ein Verlust aus selbständiger Arbeit i. H. von 88.740 € erklärt. ...

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