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Lohnsteuer; | steuerfreie Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit (§ 3 Nr. 28 EStG)
Nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und den obersten FinBeh der Länder teilt das Folgendes mit: Im Rahmen der Altersteilzeitbeschäftigung vom ArbG gewährte tarifliche Aufstockungsleistungen, die anstelle eines Krankengeldzuschusses an arbeitsunfähig erkrankte AN gezahlt werden, sind als Aufstockungsleistungen i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Altersteilzeitgesetzes anzusehen und deshalb nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei (und auch sozialversicherungsfrei).