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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 1809/04 EFG 2007 S. 1534 Nr. 19

Gesetze: ErbStG § Abs. 1 Nr. 1 ErbStG § 9ErbStG § 10ErbStG § 11BGB § 1944BGB § 1945BGB § 1953

Todestag als Bewertungsstichtag bei Vererbung eines Wertpapierdepots

Leitsatz

  1. Schlägt der Vorerbe die Erbschaft aus, erwirbt der dann Berufene (Nacherbe) den Nachlass direkt vom Erblasser.

  2. Wertpapierdepots sind bei der Bewertung des Nachlasses grundsätzlich mit dem Wert zum Todestag des Erblassers zu berücksichtigen, auch wenn der Erbe, zum Beispiel wegen der Anordnung einer Testamentsvollstreckung, zunächst nicht über das Depot verfügen kann.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1534 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2007 S. 2726
UVR 2007 S. 296 Nr. 10
XAAAC-50485

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 03.04.2007 - 1 K 1809/04

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