Besteuerung des Vorteils eines betrieblichen Kfzs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Leitsatz
Die unentgeltliche Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatfahrten führt
zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zu Lohnzufluss.
Für den Ansatz des Wertes für die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs des Arbeitgebers tritt bei Nutzung des Fahrzeugs für
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle neben dem Wert nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG in Höhe von 1% des inländischen Listenpreises
die Werterhöhung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG in Höhe von 0,03% des inländischen Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinzu.
Es kommt nicht darauf an, ob ein Steuerpflichtiger das Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tatsächlich
nutzt, sondern darauf, ob es ist hierfür nutzen kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1546 Nr. 24 EFG 2007 S. 1327 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 26/2007 S. 2180 ZAAAC-50480
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 26.03.2007 - 11 K 1844/05
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