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StuB Nr. 14 vom Seite 527

Die Besteuerung von Kapitalerträgen nach der Unternehmensteuerreform

von Dr. Christian Ravenstein, Hannover
Kernfragen
  • Wie werden Kapitalerträge ab dem Jahr 2009 besteuert?

  • In welchen Punkten haben sich Änderungen zum Kabinettsentwurf ergeben?

  • Wie wird die Kirchensteuer erhoben?

Am hat der Bundestag das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 beschlossen – der Bundesrat hat am zugestimmt . Durch dieses Gesetz wird ab dem Veranlagungszeitraum 2009 eine pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Es handelt sich dabei um eine Kapitalertragsteuer mit abgeltender Wirkung, die grundsätzlich an der Quelle erhoben wird. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer soll so eine Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens erreicht werden. Die Veranlagung von Kapitaleinkünften soll weitgehend vermieden werden. Daneben steht das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des deutschen Finanzmarkts zu stärken . Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen. Dabei wird insbesondere auf diejenigen Vorschriften eingegangen, die vom Regierungsentwurf abweichend normiert wurden . Der Beitrag knüpft an den Überblicksbeitrag in StuB 11/2007 an.

I. Kapitalanlagen im Privat- und Betriebsvermögen

1. Grundsätzliche Regelungen

Der Kre...

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Die Besteuerung von Kapitalerträgen nach der Unternehmensteuerreform

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