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NWB Nr. 30 vom Seite 2583 Fach 18 Seite 4477

Der GmbH-Geschäftsführer in der Unternehmenskrise

Pflichten und Haftungsrisiken im Stadium der materiellen Insolvenz

Karl Sikora

Nachdem in (Heft 14/2007 S. 1165 ff.) die Pflichten und Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers vom Eintritt einer strategischen Krise bis hin zum Stadium des hälftigen Stammkapitalverlusts i. S. von § 49 Abs. 3 GmbHG beschrieben wurden, soll im nunmehr folgenden zweiten Aufsatzteil die noch ausstehende und chronologisch abschließende Krisenphase der materiellen Insolvenz dargestellt werden. Gerade in diesem Endstadium einer Unternehmenskrise ist der GmbH-Geschäftsführer in besonderem Maße gefordert. Dies gilt vor allem auch hinsichtlich seiner mit zunehmender Insolvenzgefahr enorm an Brisanz gewinnenden „Doppelrolle” als Wahrer des Unternehmens- wie auch des Gläubigerinteresses. Umso wichtiger ist, dass der Geschäftsführer sein insolvenzbezogenes Pflichtenspektrum sowie die damit in Zusammenhang stehenden Haftungsgefahren genau kennt.

I. Insolvenzantragspflicht

1. Allgemeines

Der Geschäftsführer ist bei Vorliegen einer Überschuldung i. S. von § 19 InsO oder Zahlungsunfähigkeit i. S. von § 17 InsO dazu verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch nach drei Wochen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen (§ 64 Abs. 1 GmbHG). Für...

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