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NWB Nr. 30 vom Seite 2535 Fach 2 Seite 9375

Europarechtliche Aspekte der Unternehmensteuerreform 2008

Gesetzesänderungen im Lichte des Gemeinschaftsrechts

Ingmar Dörr und Dr. Daniel Fehling

Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hat die Große Koalition das Ziel ausgegeben, mit einer Unternehmensteuerreform eine „Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Europatauglichkeit” zu erreichen. Das damit angesprochene Gemeinschaftsrecht beeinflusst immer stärker auch das Recht der direkten Steuern, für die die Vielzahl namhafter Verfahren und Entscheidungen des EuGH mit ihren weitreichenden Konsequenzen auf die mitgliedstaatlichen Steuersysteme nur ein Beleg von vielen ist. Im Folgenden werden die europarechtlichen Implikationen einzelner Regelungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 aufgezeigt und näher dargestellt.

I. Einfluss des Gemeinschaftsrechts auf das nationale Steuerrecht

Die von vielen geforderte und von anderen gefürchtete Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung innerhalb der Europäischen Union bleibt derzeit noch Vision. Besteuerungswirklichkeit ist das Nebeneinander von 27 heterogenen nationalen Unternehmensteuersystemen. Wenngleich der Bereich der direkten Steuern zu den wichtigsten, den Mitgliedstaaten verbliebenen Kompetenzen zählt, steht er doch unter einem Gemeinschaftsrechtsvorbehalt. Nichts anderes meint der EuGH, wenn er in gefestigter...

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Europarechtliche Aspekte der Unternehmensteuerreform 2008

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