Ein Wohnungsmietvertrag zwischen den Eltern und einer von ihnen finanziell unterstützten Tochter ist steuerlich nicht anzuerkennen,
wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Mietvertrag ohne spätere Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis
auf ein Jahr abgeschlossen wurde, der Mietzins niedriger vereinbart wurde als mit einem dritten Vormieter, sich widersprechende
Vereinbarungen über die Abrechnung von Nebenkosten vorliegen, davon eine Vereinbarung keinerlei Angaben darüber enthält, welche
Nebenkosten vom Mieter direkt an den Erheber zu zahlen sind, mit anderen Mietern keine vergleichbaren Regelungen vereinbart
wurden, diese Zusatzvereinbarung nicht erfüllt wurde und die Tochter die Miete zudem aus dem Unterhalt ihrer Eltern bezahlt
hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1442 Nr. 22 EFG 2007 S. 1165 Nr. 15 EStB 2008 S. 29 Nr. 1 VAAAC-49914
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