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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 267/2006

Gesetze: FGO § 115, FGO § 68

Unzulässigkeit der Klage durch außerprozessuale Bedingung

Leitsatz

Ein unbedingter Wille zur Klageerhebung kann nicht unterstellt werden, wenn die Erklärung der Klageerhebung von einer Bedingung abhängig gemacht wird.

Eine solche außerprozessuale Bedingung der Klageerhebung führt zur Unzulässigkeit der Klage.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
FAAAC-49497

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 28.03.2007 - III 267/2006

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