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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2590/05 EFG 2007 S. 1312 Nr. 17

Gesetze: StraBEG § 7 Abs. 1b, AO § 371 Abs. 2

Zu den Voraussetzungen einer Tatentdeckung iSd § 7 Nr. 1b StraBEG

Leitsatz

Eine Tat ist iSd § 7 Nr. 1b StraBEG zwar noch nicht alleine durch die Erstellung einer Kontrollmitteilung durch Bedienstete eines anderen Finanzamtes oder deren bloßen Eingang bei dem zuständigen Veranlagungsfinanzamt entdeckt. Sie ist es jedoch dann, wenn der Veranlagungsbeamte durch einen Vergleich der mitgeteilten mit den bisher erklärten Umsätzen feststellt, dass die in der Kontrollmitteilung dargestellten Umsätze darin offensichtlich nicht enthalten sein können

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AO-StB 2007 S. 288 Nr. 11
DStRE 2007 S. 1582 Nr. 24
DStZ 2008 S. 220 Nr. 7
EFG 2007 S. 1312 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2008 S. 2258
HAAAC-49492

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.06.2006 - 1 K 2590/05

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