Entgelt für Verzicht auf Einwendungen gegen Bebauung eines angrenzenden Grundstücks als Einkünfte aus Leistungen
Leitsatz
Der Verzicht auf die Wahrnehmung von Nachbarschaftsrechten (Widerspruch gegen die Bebauung des Nachbargrundstücks) führt auch
dann zu Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG, wenn der Verzicht zunächst im Rahmen eines dem Nachbarn unterbreiteten
Kaufangebots erklärt wurde, der Nachbar aber das Angebot anschließend nicht angenommen und stattdessen ein unter dem vereinbarten
Kaufpreis liegendes Entgelt gezahlt hat.
Fundstelle(n): DB 2007 S. 2286 Nr. 42 DStRE 2008 S. 77 Nr. 2 DStZ 2007 S. 512 Nr. 16 EFG 2007 S. 1330 Nr. 17 EStB 2008 S. 30 Nr. 1 EAAAC-49480
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.05.2007 - 6 K 2614/04
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