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IWB 13/2007 S. 1177

Ungarn | neue Regelungen zur Mindestbesteuerung verabschiedet

Das ungarische Parlament hat die Neuregelung zur Mindeststeuer, die am vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig aufgehobenen worden war, verabschiedet. Steuerpflichtige, deren steuerlicher Gewinn weniger als 2 % des modifizierten Handelsbilanzgewinns beträgt, haben nun die Option entweder die Mindeststeuer zu entrichten oder zusammen mit der Steuererklärung eine gesonderte Erklärung über den entstandenen Verlust abzugeben. Die Finanzverwaltung wird innerhalb von 30 Tagen anhand der Erklärungen Prüfungsfälle auswählen und die betroffenen Steuerpflichtigen davon unterrichten. Für neu gegründete Unternehmen innerhalb der ersten beiden Jahre, Non-Profit-Gesellschaften oder bei Vorliegen höherer Gewalt sollen Ausnahmeregelungen gelten. Die Mindeststeuer tritt zum in Kraft...

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