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Sächsisches FG Beschluss v. - 4 K 2155/05 EFG 2007 S. 1308 Nr. 17

Gesetze: FGO § 155, FGO § 78, ZPO § 240, AO § 258, InsO § 89 Abs. 1, InsO § 115, InsO § 116, InsO § 117 Abs. 1

Kein Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters im Verfahren über die einstweilige Beschränkung bzw. Einstellung der Vollstreckung von Abgabenforderungen

Leitsatz

1. Eine auf die einstweilige Beschränkung bzw. Einstellung der Vollstreckung von Abgabenforderungen gerichtete Klage betrifft nicht die Insolvenzmasse, da wegen des Insolvenzverfahrens ohnehin keine Beitreibungsmaßnahmen hinsichtlich der betroffenen Abgabenforderungen mehr statthaft wären.

2. In einem nicht die Insolvenzmasse betreffenden Klageverfahren besteht kein Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1308 Nr. 17
IAAAC-48955

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Sächsisches FG, Beschluss v. 15.03.2007 - 4 K 2155/05

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